Antrag zur Verlängerung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die Freie Wählergemeinschaft Bedburg e.V. hinsichtlich eines zeitgemäßen und breiten Angebots für junge Familien in der Stadt Bedburg die Verlängerung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten zur Prüfung seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Die Verwaltung hatte daraufhin 2014 eine Befragung der Eltern zu diesem Thema durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss im Januar 2015 vorgestellt, ein deutlicher Bedarf zeigte sich allerdings noch nicht, jedoch befürwortete die entsprechende Fachabteilung eine erneute Befragung im Jahr 2016. Daher hält die FWG-Fraktion es für Bedburg geboten, durch eine weitere Befragung Vergleichswerte zu schaffen und sich hinsichtlich der aktuellen Veränderungen der Arbeitswelt jetzt weiter mit der Thematik zu beschäftigen.

Ein mögliches Ziel könnte bei einem entsprechenden Bedarf sein, mindestens eine Kindertagesstätte im Stadtgebiet dahingehend aufzurüsten, berufstätigen Eltern auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eine Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Hierzu wurde im September letzten Jahres vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderprogramm namens KitaPlus vorgestellt. Nach bisherigen Informationen ist der Antragszeitraum leider bereits abgelaufen, allerdings könnte ein Folgeprogramm in Aussicht stehen. Um im positiven Falle zur Bewerbung vorbereitet zu sein und ebenso die Möglichkeiten und Notwendigkeiten dieser Thematik grundsätzlich zu klären, beantragt die FWG-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen,

  1. den Bedarf der Verlängerung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten in der Stadt Bedburg festzustellen und die Elternbefragung erneut durchzuführen,
  2. Träger zu finden, die sich aktiv an dieser Angebotserweiterung beteiligen würden,
  3. die entstehenden Kosten zu ermitteln,
  4. ein umfängliches Konzept über die Verlängerung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten vorzubereiten und
  5. dieses Konzept zeitnah im entsprechenden Fachausschuss beraten zu lassen.