Der Windpark auf der Königshovener Höhe, der von Innogy und der Stadt Bedburg anteilig mit 51 bzw. 49% betrieben wird, soll einem Antrag der SPD nach von derzeit 21 auf 36 Windräder anwachsen. Zusätzlich ließ man bereits in einer der letzten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses verlauten, dass man zur Schaffung von noch mehr Windkraftanlagen Landschaftsschutzgebiete zurücknehmen wolle. Dabei wurde bewusst über ein zugrundeliegendes Gutachten hinweggesehen, welches darlegt, dass es schützenswerte Vogelarten in diesen Gebieten gibt.
Auch auf die Belange der Mitbürgerinnen und Mitbürger wird keine Rücksicht genommen. So soll schnellstmöglich die Planung der Erweiterung erfolgen, um möglichst große, nah an Wohnbebauung angrenzende Flächen in vorauseilendem Gehorsam einer verfehlten Energiepolitik in Land und Bund zu generieren. Dabei ist ein neuer, größerer Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung von Seiten der neuen schwarz-gelben Landesregierung absehbar. Bebauungen wie beispielsweise Gut Kaiskorb oder Weiler Hohenholz werden hierbei rechtlich noch nicht einmal als Siedlung angesehen, negative Auswirkungen wie Lärm und Schattenwurf auf die Bewohner/-innen unterschlagen.
Aus den bisherigen Ergebnissen des Windparks „Königshovener Höhe“ wird zudem deutlich, dass der Windpark auch im zweiten vollen Betriebsjahr unter den Erwartungen bleiben wird. Ein Lernerfolg bei den Verantwortlichen bleibt trotz des städtischen Anteils in Höhe von rund 50 Mio. € leider aus. Stattdessen wird von Seiten der SPD argumentiert, dass der städtische Haushalt nur durch eine Erweiterung des Windparks zu entlasten sei und eine Ablehnung der Erweiterung zu Steuererhöhungen und Kürzungen in anderen Bereichen führe. Zweifelhaft bleiben auch die tatsächlichen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen. Gemäß einiger begleitender Kommentierungen im städtischen Haushalt des Jahres 2017 können die Gewinne aus Windenergie nicht zweckentfremdet und zur Konsolidierung des Haushalts eingesetzt werden. Die Gewinne sind stattdessen zweckgebunden für spätere Verbindlichkeiten aus dem Windpark zu veranschlagen.
Die FWG hat die Schwierigkeiten erkannt und wird hier energisch einschreiten. Es kann nicht sein, dass auch in dieser Wahlperiode millionenschwere Prestigeobjekte geschaffen werden. Viel schlimmer noch ist die Tatsache, dass gerade erst rekultiviertes Gelände, in dem die Natur wieder Fuß gefasst hat, schon wieder gefährdet wird. Die Landschaft ist maßgeblich für die Naherholung und Freizeitgestaltung in Bedburg. Aufgrund der fortschreitenden Bodensetzung wird dieses Gebiet in den nächsten Jahren nicht für Wohnbebauung erschlossen werden können. Aber was passiert in etwa fünfzehn oder zwanzig Jahren? Vielleicht können dann bereits neue Siedlungen in einer intakten Umwelt ausgewiesen werden. Das ginge nicht, wenn ein Windpark mit 20 Jahren Betriebsdauer die Nutzung der Fläche verhindert. Der vollständige Rückbau wird hier nicht einmal betrachtet, denn ewig werden auch die Windkraftanlagen nicht existieren und in der Landschaft stehen bleiben.
Der Antrag ist auch angesichts der aktuellen Entwicklungen im Energiesektor nicht zielführend. Erneuerbare Energien müssen bezahlbar bleiben und vor allem muss dieser Strom gespeichert werden können. Daran muss zuerst gearbeitet werden, bevor überhaupt mehr Windkraftanlagen gebaut werden. Wir als FWG können uns vorstellen, auf dem Bedburger Stadtgebiet einen Forschungsbetrieb für Energiespeicher anzusiedeln, der neue Arbeitsplätze schafft. Wir haben bereits zum aktuellen Haushalt beantragt, die Zusammenarbeit mit den regionalen Hochschulen wie der RWTH Aachen University oder anderen Betrieben wie dem Forschungszentrum Jülich zu verstärken. Dies wäre die Chance zu einem ersten, richtungsweisenden Schritt in die Zukunft.
Die FWG spricht sich für einen verantwortbaren und vernünftigen Ausbau erneuerbarer Energien aus, aber der Erweiterungsantrag geht in die falsche Richtung. Die FWG sagt daher entschieden „Nein“ zu dem mehr als zweifelhaften Vorgehen der Erweiterung des Windparks.
(Foto: Volker Gericke)