Das im letzten Jahr von der FWG vorgeschlagene Losverfahren zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20. Februar 2018 einstimmig auf den Weg gebracht. Die SPD beantragte im letzten Jahr zunächst ein Verfahren nach „sozialen Kriterien“, die allerdings nicht diskriminierungsfrei waren, weshalb der Vorschlag keine Mehrheit fand. Da ebenfalls keine Mehrheiten für ein Losverfahren absehbar waren, ruhte der Prozess.
Eine Kehrtwende bei der SPD zur ursprünglichen FWG-Idee hat in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eine Entscheidung möglich gemacht. Auch die CDU sah sich plötzlich in der Lage, nicht mehr krampfhaft am alten Vergabeverfahren festzuhalten. Dieses Verfahren sah vor, dass die erste Person, die sich auf ein Grundstück bewirbt, den Zuschlag erhält – getreu dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Allerdings war dieses Verfahren stets intransparent, zudem lag bei vielen die Vermutung nahe, dass eine Art der Vorteilsnahme durch Vorwissen nicht auszuschließen war.
Die Stadtverwaltung wird nun ein Verfahren entwickeln, das dem Düsseldorfer bzw. Dortmunder Modell ähneln wird. Das bedeutet, dass städtische Grundstücke in Zukunft per Los vergeben werden. Bewerben sich mehr als eine Person auf ein Grundstück, entscheidet das Los, wer den Zuschlag erhält. Dabei kann eine Person bis zu drei „Wunschgrundstücke“ angeben, so die Vorstellung der FWG. So kann eine Benachteiligung ausgeschlossen werden. Ein Weiterverkauf eines Grundstücks ist nicht möglich; wird es nicht genutzt, fällt es an die Stadt zurück.
Endgültig abgestimmt wird über das Verfahren in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses. Es wird erstmalig wohl bei der Vergabe der Grundstücke des Sonnenfelds zur Anwendung kommen.