Stadtrat fasst Grundsatzbeschluss zur Neuplanung der „Bedburger Mitte“

In einer Sondersitzung des Rates am 13. Juni wurde nach einer langen, aber konstruktiven Diskussion der Grundsatzbeschluss gefasst, mit der Planung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung der Grundstücke im Bereich Lindenstraße Nr. 4 (dem ehemaligen „Toom-Gebäude“) zu beginnen. Diesem Beschluss konnte sich eine sehr große, fraktionsübergreifende Mehrheit des Stadtrates anschließen. Damit läuft die Neuplanung der „Bedburger Mitte“ endlich an.

Der Schlossparkplatz ist jetzt nicht mehr Teil der Planfläche. Gleichzeitig ist offen, ob das ehemalige „Toom-Gebäude“ erhalten bleibt oder einem Neubau weicht. Diese Entscheidung liegt nun in der Hand der möglichen Investoren, deren Ideen und Entwürfe erwartet werden, wenn das Bieterverfahren demnächst vollständig beginnt. Damit ist einem Antrag der FWG-Fraktion zur Neugestaltung der „Bedburger Mitte“ aus dem Jahr 2015 zum Teil entsprochen worden.

Unsere Idee ist weiterhin eine behutsame und kleinschrittige Modernisierung der Bedburger Innenstadt, ohne sie durch überdimensionierte Gebäudekomplexe zu überfrachten, wie sie in den bisherigen, alten Planungen angestrebt wurden. Gemeinsam mit der reaktivierten Erftpassage kann den in letzter Zeit leider zunehmenden Leerständen in der Bedburger Innenstadt entgegengewirkt und ein neues, vollwertiges Zentrum im Herzen Bedburgs geschaffen werden.

Grafik: Stadt Bedburg

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