Das Virus und die Demokratie: Zwölf Forderungen von Mehr Demokratie

Mehr Demokratie e. V. hat in Anbetracht der Corona-Krise zwölf Forderungen gestellt, die die aktuelle politische Lage betreffen. Als Mitglied von Mehr Demokratie e. V. schließt sich die Freie Wählergemeinschaft Bedburg diesen Forderungen an und unterstützt sie.

1. Die Parlamente sind legitimiert, zu entscheiden. Das muss so bleiben!
Gesetzgebung und parlamentarische Kontrolle der Regierung müssen auch in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben. Es braucht kein Not-Parlament. Entscheidungen, die Grundrechte betreffen, können nur vom Parlament getroffen werden. Es ist zu hinterfragen, wenn in solcher Zahl und Intensität Grundrechte auf dem Verordnungsweg durch Ministerien eingeschränkt werden.

Die Ausarbeitung einer „Exit-Strategie“ und ihre Umsetzung bietet Gelegenheit, sorgfältiger die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auf Erforderlichkeit zu prüfen. Das bedeutet, wenn Grundrechte mit einer Verordnung eingeschränkt werden, genau zu prüfen, ob es ein weniger einschneidendes Mittel gibt, das einen ebensolchen Gesundheitsschutz bietet. Hier muss sich zeigen, dass der Rechtsstaat beim Grundrechtsschutz funktioniert.

2. Verordnungen und Gesetze befristen
Jede Maßnahme – sei sie auch auf den ersten Blick noch so gering – muss befristet sein. Und jede Verlängerung ist erneut zu diskutieren und darf nicht einfach durchgewunken werden. Auch ein mehrfach verlängertes Ausnahmegesetz darf nicht in den gewöhnlichen Rechtsbestand übergehen.

3. Parlamentarische Diskussion öffentlich führen
Die aktuellen Maßnahmen sind drastisch; sie müssen öffentlich diskutiert werden. Das Prinzip der Öffentlichkeit bei parlamentarischen Entscheidungen muss gerade jetzt gewahrt bleiben. Fahren Parlament und Regierung auf Sicht, wollen Bürgerinnen und Bürger sie dabei sehen.

4. Beratungsgremien breit besetzen
Die Beratung der Politik muss interdisziplinär erfolgen. Die Pandemie ist vordergründig ein medizinisch-pflegerisches Problem. Aber eben nicht nur. Die Mitwirkung der Sozialwissenschaften, der Ethik, der Ökonomie, von Rechts- und Politikwissenschaft sind unverzichtbar. Schließlich sind „Nebenwirkungen“ der Corona-Krise mit zu bedenken: Soziale Isolation, Angstzustände und Depressionen, das Ansteigen häuslicher Gewalt, der
Verlust von Pflege und Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung, die wirtschaftlichen und existentiellen Folgen.

5. Bürger einbinden
Einzubinden ist auch die Kompetenz der Bürgerinnen und Bürger durch einen repräsentativ zu besetzenden Bürgerbeirat.

6. Transparenz sichern
Jetzt heißt es, den Standard der Informationsfreiheit zu erfüllen: Strategiepapiere, Szenarien, Gutachten, Modellrechnungen von Ministerien und Instituten müssen automatisch veröffentlicht werden. Zudem sind die von den Regierungen eingesetzten Krisenstäbe und ihre Besetzung transparent zu machen.

7. Entscheidungen und deren Grundlagen müssen nachvollziehbar sein
Entscheidungen müssen nachvollziehbar und möglichst evidenzbasiert sein: Politische Entscheidungen müssen auf empirischer und wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Wo Politik nicht auf ausreichend Daten zurückgreifen kann, sollte sie dafür sorgen, dass die Datengrundlagen vervollständigt werden (z.B. durch eine Baseline-Studie). Zudem sollte das Spektrum der Interpretationen von Daten aufgezeigt werden, so dass gegebenenfalls auch plausible Gegenmeinungen Gehör finden. Das stärkt eher das Vertrauen, als sich unterstellen zu lassen, Datenlagen zu ignorieren. Aufzuzeigen ist, was genau mit welchen Maßnahmen erreicht werden soll.

8. Versammlungs- und Demonstrationsrecht erhalten
Das öffentliche Leben ist fast vollständig lahmgelegt. Damit sind die Versammlungsfreiheit, demokratische Teilhabemöglichkeiten und das Demonstrationsrecht stark eingeschränkt. Demokratie und Zivilgesellschaft dürfen durch das Corona-Virus keinen irreparablen Schaden nehmen. Die Zivilgesellschaft übt sich schon lange darin, sich digital zu artikulieren. Dies kann jedoch Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum nicht ersetzen. Die Bundesländer sollten Versammlungen und Demonstrationen zulassen, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen so gering gehalten werden kann wie durch die Anweisungen für den öffentlichen Raum. Die Politik ist gut beraten, Themen, bei denen ein großer Diskussionsbedarf in der Zivilgesellschaft zu vermuten ist, nicht gerade jetzt durchzuziehen, zumal es derzeit kaum möglich ist, Bürger- oder Volksbegehren zu starten. Dies würde sonst das Vertrauen in die Schutzmaßnahmen erheblich beschädigen.

9. Freie Religionsausübung nicht pauschal unterbinden
Was für das Demonstrationsrecht gilt, gilt auch für Gottesdienste und Gebete. Kirchen, Moscheen und Synagogen können geeignete Räume sein, um Abstandsregeln besser einzuhalten als in Baumärkten. Hier sollte anlass- und ortsbezogen von den Verwaltungen abgewogen werden. Dies gilt auch für Bestattungen und das Abschiednehmen von Sterbenden.

10. Datenschutz beachten
Zur Eindämmung der Infektionen sind Tracking-Apps und andere technische Lösungen im Gespräch. Sollte der Gesetzgeber die Auswertung von Bewegungsdaten für notwendig und hilfreich befinden, sollte er deshalb eine – verhältnismäßige – Rechtsgrundlage schaffen. Sie müssen sich an den Grundsätzen der Freiwilligkeit, der Persönlichkeitsrechte, des Datenschutzes und der Datensparsamkeit orientieren.

11. Weltweit solidarisch sein
Die globale Ungleichheit wird in der Corona-Krise offenbar: Die Folgen sind für die Schwächsten am härtesten. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt helfen. Das Corona-Virus lehrt uns: Wir gehören zu der einen Weltfamilie.

12. Den Umgang mit der Krise evaluieren
Unmittelbar nach der Krise sollte das Krisenmanagement von Politik und Verwaltung der verschiedenen politischen Ebenen evaluiert und Lehren für die Zukunft gezogen werden. Hierbei sollten die Bürgerinnen und Bürger über einen losbasierten Bürgerrat einbezogen werden.

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