Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Grundstücke beschlossen. Bisher galt das Prinzip: wer sich als Erster bewirbt, bekommt das Grundstück. Ab sofort gibt es ein Losverfahren. Das alte System eröffnete nach Sicht der FWG Insiderwissen Tür und Tor und war unfair und intransparent. Daher hatte die FWG bereits zuvor ein Losverfahren vorgeschlagen. Dieses fand jedoch gegen die Stimmen von SPD und CDU keine Mehrheit.
Nunmehr hat die SPD den damaligen Vorschlag der FWG zur Einführung eines Losverfahrens erneut in die Gremien eingebracht. Mit den Stimmen von FWG, SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU wurde das Losverfahren beschlossen. Warum die CDU im Ausschuss mit aller Kraft am alten Vergabeverfahren festhalten wollte, bleibt der Einschätzung des geneigten Betrachters vorbehalten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Schon bei der Vergabe der Grundstücke im „Sonnenfeld“ wird das Losverfahren eingesetzt. Bewerben sich mehrere Personen, entscheidet das Los. Die jeweils geloste Person kann ein Grundstück reservieren und muss danach 1.000€ zahlen, welche beim Kauf des Grundstücks vom Kaufpreis abgezogen werden. Will die geloste Person das Grundstück doch nicht kaufen, erhält sie 500€ zurück. Dies dient dazu, die Ernsthaftigkeit des Bauinteresses zu wahren. Wird ein gekauftes Grundstück nach zwei Jahren nicht bebaut, hat die Stadt ein Anrecht, das Grundstück zurückzufordern.
(Bild: Stadt Bedburg)