Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.17 einstimmig beschlossen, das mögliche Gewerbegebiet zwischen Pütz und Im Spless in Kaster entlang der A61 in das Gewerbeflächenkonzept des Rhein-Erft-Kreises einzubringen. Dieses Konzept wird der Bezirksregierung Köln vorgelegt, die entscheidet, welche Gewerbegebiete im Rhein-Erft-Kreis entwickelt werden dürfen.
Da die strengen Vorgaben der Bezirksregierung keine Entwicklung von Gewerbegebieten fernab von bestehender Bebauung vorsehen, ist z.B. ein Gewerbegebiet an der neuen A44 im Nordwesten Bedburgs aussichtslos. Selbst das im Ausschuss beschlossene Gewerbegebiet nahe Pütz kann von der Bezirksregierung noch gekippt werden.
Für die FWG ist dennoch bereits jetzt klar, dass die Verkehrsführung des möglichen Gewerbegebiets so gestaltet werden muss, dass kein LKW-Verkehr die umliegenden Ortschaften belastet und die Fahrzeuge möglichst direkt ihren Weg auf die A61 finden. Gleiches gilt für Lärmbelästigung. Diese soll dadurch verhindert werden, nur Betriebe mit geringer Lärmemission anzusiedeln. Ebenso soll durch entsprechende Vorgaben sichergestellt werden, eine breite Palette an Unternehmen anzusiedeln, die möglichst zahlreiche neue Arbeitsplätze in die Stadt bringen.
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