Heute stand in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses u. a. die Erhöhung der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und der Grundsteuer B (bebaubare Flächen) auf der Tagesordnung. Die Grundsteuer A sollte auf einen Hebesatz von 440 auf 470 erhöht werden, die Grundsteuer B von 670 auf 710. Die FWG hat diese Erhöhung, die sowohl EigentümerInnen als auch MieterInnen belasten würde, abgelehnt. Der FWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Merx begründete die Ablehnung mit der zunehmenden Belastung durch ständig steigende Energiekosten und der stark angestiegenen Lebenshaltungskosten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung aller BedburgerInnen durch eine Steuererhöhung passe daher nicht in die jetzige finanzielle Lage.
FWG lehnt Erhöhung der Grundsteuern ab
- Mitgliederversammlung der FWG: Rückblick, Ausblick und ein neuer Vorstand
- Das Rheinische Revier im Strukturwandel