FWG lehnt Erhöhung der Grundsteuern ab

Heute stand in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses u. a. die Erhöhung der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und der Grundsteuer B (bebaubare Flächen) auf der Tagesordnung. Die Grundsteuer A sollte auf einen Hebesatz von 440 auf 470 erhöht werden, die Grundsteuer B von 670 auf 710. Die FWG hat diese Erhöhung, die sowohl EigentümerInnenweiterlesen ⟶

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner