UWG/ABG und FWG lehnen Ausbau der L 116 und Neubau der L 48 ab

Die UWG/ABG-Fraktion aus Grevenbroich und die FWG Bedburg haben sich am 26. März 2018 in der Fraktionsgeschäftsstelle in Grevenbroich zu einem Meinungsaustausch getroffen. Zentrales Thema war das Vorgehen in Hinblick auf den möglichen Neubau der L 48 und den in Bedburg und Grevenbroich beantragten Ausbau der L116.

Die L 48 verband ursprünglich Bedburg-Kirchherten und Grevenbroich-Frimmersdorf. Seit der abgeschlossenen Rekultivierung wird diskutiert, ob die vor Jahrzehnten vereinbarte Wiederherstellung der Straße durchgeführt werden soll, wobei die Kosten vom Bergbautreibenden getragen werden. Vor kurzem wurde von den CDU-Stadtverbänden in Grevenbroich und Bedburg beantragt, mit diesem Geld stattdessen die L 116 zwischen der A 46 in Grevenbroich und der A 61 in Bedburg wechselseitig mit Überholspuren auszubauen sowie eine Ortsumgehung für Bedburg-Kirchherten zu bauen.

Die UWG/ABG-Fraktion und die FWG kamen überein, in ihren Stadträten sowohl den Neubau der L 48 als auch den Ausbau der L 116 abzulehnen. U.a. durch den Neubau der A 44n zwischen Titz-Jackerath und Jüchen hat die L 48 ihre verkehrstechnische Bedeutung verloren und kann nicht zu einer Verkehrsentlastung führen. Im Gegenteil würde die Straße die „Mautflucht“ (also die Umgehung der Autobahnen) attraktiver machen und vor allem den Lkw-Verkehr an anliegenden Ortschaften erhöhen. Zudem ist ein Eingriff in das rekultivierte Gelände nicht zu rechtfertigen, soll es doch als Naherholungsgebiet für Grevenbroich und Bedburg dienen.

Der Ausbau der L 116 mit wechselnden Überholspuren würde sich für die Bewohner der anliegenden Ortschaften von Grevenbroich und Bedburg hinsichtlich des Lärms ebenfalls negativ auswirken. Ebenso war und ist die L 116 eine unfallträchtige Straße, auf der es wegen erhöhter Geschwindigkeit bereits zu zahlreichen tödlichen Unfällen gekommen ist. Weitere Fahrstreifen würden diese Gefahr noch deutlich erhöhen. Auch wird die L 116 bereits heute zur „Mautflucht“ missbraucht. Durch den Ausbau und geplante Gewerbegebiete im Rhein-Kreis Neuss würde die „Mautflucht“ weiter zunehmen. Zusätzlicher Verkehr wäre dann unvermeidbar, genauso wie höhere Belastungen durch Feinstaub, Abgase und Lärm. Das Land NRW sieht bisher keinen Bedarf für diesen Umbau; sie ist nicht im Landesstraßenbedarfsplan gelistet. Die UWG/ABG und die FWG sehen diesen Bedarf ebenfalls nicht. Es ist außerdem nicht klar, wie die L 116 mit ihren zahlreichen Auf- und Abfahrten so umgebaut werden kann, dass eine Dreispurigkeit inklusive Standstreifen sinnvoll möglich ist. Daher bezweifeln die UWG/ABG und die FWG die Umsetzbarkeit des CDU-Antrags sehr.

Ob der für Bedburg mögliche finanzielle Ausgleich für den Bau einer Ortsumgehung für Kirchherten verwendet werden kann und dazu ausreicht, muss noch durch die Bedburger Stadtverwaltung geprüft werden und lässt den CDU-Antrag wie ein leeres Versprechen wirken. Zudem sind weitere Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern dringend erforderlich. Eine Ortsumgehung für Kirchherten ist zwar angesichts der Engstellen im Ort notwendig, aber nur dann tragbar, wenn sie keine Belastungen für die Bewohner am Ortsrand mit sich bringt.

Statt des nicht mehr notwendigen Neubaus der L 48 und des nicht sinnvollen Ausbaus der L 116 fordern die UWG/ABG und die FWG eine Klärung der finanziellen Möglichkeiten der L-48-Vereinbarung, um festzustellen, wie viel Geld als Erstattung in Aussicht steht und wie es verwendet werden kann. Grundsätzlich legten sich beide Fraktionen darauf fest, dass der Straßenverkehr zwischen Grevenbroich und Bedburg entlastet und entschleunigt werden muss. Die L 116 soll den Bürgerinnen und Bürgern in Grevenbroich und Bedburg dienen, nicht dem Lkw-Verkehr in NRW.

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