Abschaffung der Stichwahl in NRW verfassungswidrig

Der Verfassungs­gerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass die von CDU und FDP im Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen verfassungswidrig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung für die Demokratie! Weitere Informationen gibt es hier.

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