Die FWG-Fraktion hatte am 18. Dezember letzten Jahres im Rat der Stadt Bedburg beantragt, die Verwaltung mit der Bitte um die Aussetzung des eingeschränkten Halteverbots im Bereich des Frischmarktes auf der Zaunstraße in Kirchherten zwischen 8:00 und 22:00 Uhr zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, vor allem älteren und/oder gehbehinderten Menschen die Beladung ihres Fahrzeuges zu ermöglichen, ohne einen Strafzettel zu erhalten.
Da es sich bei der Zaunstraße um eine Landesstraße handelt, wurde der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) von der Stadtverwaltung befragt, um zu entscheiden, ob eine solche Lösung möglich ist. Vor Kurzem wurde bekannt, dass dort dem Antrag der FWG-Fraktion entsprochen wurde, und in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 7. März, wird das Thema abschließend öffentlich behandelt. Wenn in wenigen Tagen die neue Beschilderung angebracht wird, darf tagsüber im Bereich vor dem Frischmarkt unter Nutzung einer Parkscheibe eine Stunde lang geparkt werden (auf dem Bild ist noch die bisherige Beschilderung zu sehen). Wir freuen uns, diese für die Bürgerinnen und Bürger zweckmäßige Lösung in so kurzer Zeit erreicht zu haben.
Nachtrag – 10. März 2017: Die neue Beschilderung wurde aufgestellt. Nun darf vor dem Frischmarkt Kirchherten werktags tagsüber mit Parkscheibe eine Stunde lang geparkt werden.