Die Mitglieder des Bauausschusses mussten in der Sitzung am 26.05.2020 eine enttäuschende Mitteilung der Verwaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge zur Kenntnis nehmen. Von den neun in der Sitzung am 05.10.2017 beschlossenen Ausbaumaßnahmen wird keine durch das Land NRW gefördert. Dies bedeutet nach jetziger Rechtslage, dass die jeweiligen Anwohner/-innen beim Ausbau der Straße zur Zahlung von Anliegerbeiträgen herangezogen werden. Lediglich für nach dem 01.01.2018 beschlossene Maßnahmen findet eine Erstattung der Hälfte der Straßenausbaubeiträge durch das Land NRW statt. Auch hierbei steigt das Land NRW kräftig auf die Finanzbremse. Im Landeshaushalt sind für alle 396 Kommunen in NRW lediglich 65 Mio. € vorgesehen. Dies bedeutet auf eine Kommune umgelegt ca. 165.000 € – ein sehr knapper Betrag für die Sanierung mehrerer Straßen.
Die FWG hatte vor einigen Monaten den Bund der Steuerzahler NRW bei seiner Aktion für eine gerechte Verteilung der Straßenausbaubeiträge unterstützt. Etliche andere Bundesländer übernehmen die gesamten Straßenausbaubeiträge, aber die NRW-Landesregierung konnte sich nicht zu diesem bürgerfreundlichen Schritt entschließen. Daher wird es auch in Zukunft so sein, dass Anlieger von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen keine Anliegerbeiträge zahlen müssen, Anlieger von Gemeindestraßen jedoch Beiträge in voller Höhe. Die FWG hält diese Regelung für absolut ungerecht. Wir sind der Meinung, dass alle Anlieger – egal, an welcher Kategorie von Straße sie wohnen – keine Beiträge zahlen müssen. Sie sollten gleichbehandelt und die erforderlichen Sanierungen der Gemeindestraßen durch Steuermittel finanziert werden. Wie in anderen Bundesländern bereits geübte Praxis, sollte dies aus dem Landeshaushalt erfolgen.