FWG stellt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Gewerbegebiet BEB61 fest

In der gestrigen Ratssitzung wurde über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Gewerbegebiet BEB61 zwischen Pütz und der Autobahn A61 abgestimmt, welches die Bürgerinitiative „Saubere-Zukunft-Bedburg“ auf den Weg brachte. Mit den Stimmen des Bürgermeisters, der FWG und der SPD wurde die Feststellung der Unzulässigkeit beschlossen.

Die FWG forderte seit Beginn des Planverfahrens transparente Informationen und Bürgerbeteiligung, insbesondere für eine offene Meinungsbildung. Daher nahm die FWG die Bedenken der Bürgerinitiative stets ernst und diskutierte intern ausgiebig darüber. Auch mit den Vertretern der Bürgerinitiative wurde ein Gespräch geführt, in dem Informationen und Standpunkte offen und konstruktiv diskutiert wurden. Die Bedenken der Bürgerinitiative wurden gehört und in unsere Meinungsbildung aufgenommen. Insbesondere wurde von unserer Seite auf das fortlaufende Planverfahren hingewiesen, das Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung beinhaltet. Schließlich wurde auch auf die ständigen Eingriffsmöglichkeiten der politischen Vertreter*innen hingewiesen und dadurch der Einfluss der Bürgerschaft auf den Stadtrat und die Ausschüsse hervorgehoben.

Das geplante Gewerbegebiet BEB61

Bereits Monate vor der Gründung der Bürgerinitiative befragten wir als Mitglied von Mehr Demokratie e. V. die dortigen Fachleute über ein mögliches Bürgerbegehren und erhielten die Auskunft, dass ein Bürgerbegehren über die zur Debatte stehenden Verfahrensschritte rechtlich nicht zulässig sei. Das juristische Gutachten, welches in der gestrigen Ratssitzung diskutiert wurde, bestätigt unsere Informationen.

In den vergangenen Wochen traten vermehrt Mitbürger*innen mit schlimmsten Befürchtungen an uns heran. Es kristallisierte sich heraus, dass auf den jeweiligen Ortsteil gezielt zugeschnittene, einseitige Informationspolitik betrieben wurde. So hörte man aus Kirchherten vornehmlich Befürchtungen über Unmengen an Lkw-Verkehr, aus Pütz, Kaster und Königshoven dagegen Befürchtungen über industriellen Lärm und Abgase. Auch hier halfen sachliche Gespräche weiter und lösten zahlreiche Bedenken auf. Einige Mitglieder der FWG hatten daraufhin die Idee, neutrale Informationen bereitzustellen, und riefen deshalb die Internetseite www.future-bedburg.de ins Leben.

Klar ist: Falschdarstellungen sind zurückweisen! Es gibt einen Unterschied zwischen Meinungsbildung und Meinungsmache. Die Androhung einer Klage durch die Bürgerinitiative gegen den gestrigen Beschluss des Rates und die Unterstellung, wir würden die Bürgerschaft spalten, helfen in der andauernden Diskussion nicht weiter, sondern sind schlicht kontraproduktiv im gesamten Verfahren, in dem Bürgerbeteiligung doch möglich ist. Zudem wurde den Vertretern der Bürgerinitiative in der gestrigen Ratssitzung die Möglichkeit gegeben, sich zum Verfahren zu äußern und gemeinsam mit dem Rat einen Kompromiss zu finden, was leider nicht zielführend war. Die FWG hält daran fest, das Verfahren weiterhin konstruktiv und sachlich, aber ebenso kritisch zu begleiten – für alle Menschen in Bedburg.