Rückzahlung der Gewerbesteuer an RWE

Wie man vor wenigen Tagen der Presse entnehmen konnte, hatte RWE vor Gericht Erfolg mit ihrem Einspruch gegen frühere Gewerbesteuerbescheide einiger Kommunen des Rheinischen Reviers. Zahlreiche Kommunen, u. a. Bedburg, Elsdorf und Bergheim, müssen Beträge im hohen einstelligen bzw. niedrigen zweistelligen Millionenbereich zurückzahlen. Als der Einspruch vor einigen Jahren eingelegt wurde, empfahl die Landesregierung den betroffenen Kommunen die Bildung einer sog. Drohverlustrückstellung. In Zeiten knapper Kassen und strenger Haushaltssicherungskonzepte fällt dies besonders schwer, da das Geld in den meisten städtischen Haushalten an allen Ecken und Enden fehlt.

Vor einiger Zeit beriet der Bedburger Stadtrat in dieser Frage über das weitere Vorgehen. Die FWG stimmte damals der zunächst finanziell stark einschränkenden Rücklage zu. Heute können wir in Bedburg sagen: was für ein Glück, dass wir diesen mutigen Schritt gegangen sind. Während z. B. die Stadt Elsdorf keinerlei Rücklagen bildete und vor ernsthaften Problemen steht, ist die Rücklage in Bedburg solide ausgestattet, weswegen die Stadt trotz der Rückzahlung an RWE keine Verluste erleiden wird und die finanzielle Planungssicherheit weiterhin gegeben ist.